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Allgemeine Geschäftsbedingungen Elron Club AG

www.elron.club

 

1. Was wir tun

Die Elron Club AG verkauft Dienstleistungen und Produkte im Zusammenhang mit wohnen, arbeiten und Immobilien. Diese beinhalten insbesondere das kurz- und langfristig Vermieten von möblierten Wohnungen und Co-Working Arbeitsplätze. Dazu bietet die Elron Club AG ergänzende Services und Produkte.

 

2. Gültigkeit

Die Elron Club AG tritt gegenüber den Kunden als Vertragspartei auf und ist keine Vermittlerin von Drittpersonen- bzw. Plattformanbieterin.

 

3. Angebot

Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF). Die aufgeführten Preise sowie die detaillierten Produktbeschreibungen sind ohne Gewähr. Lieferbarkeit/Buchbarkeit und Irrtum vorbehalten.

 

4. Vertragsabschluss

Mit der Warenbestellung/Buchung anerkennt der Kunde die allg. Geschäftsbestimmungen (AGB), die er auf der Homepage; www.elron.club zur Kenntnis genommen hat. Der Auftrag des Kunden erfolgt per Telefon, schriftlich, via E-Mail oder via Onlineshop. Elron Club AG akzeptiert den Auftrag, indem sie dem Kunden die bestellte Ware oder Buchung mündlich oder schriftlich bestätigt. Beim Kauf auf Rechnung kann in jedem Fall auf eine komplette Vorauszahlung bestanden werden (ausgenommen Art. 4.1.1.) ansonsten die Buchung/Bestellung als niemals abgeschlossen gilt.

 

4.1 Apartments

Die elron club Apartments können unmöbliert oder voll ausgestattet vermietet werden.

 

4.1.1. Mietvertragsabschluss

Der Kunde reserviert das Apartment mit der Vorauszahlung der ersten Monatsmiete und eine Sicherheitsleistung. Der Mietvertrag erlangt erst Gültigkeit nach der unterzeichnung des Mietvertrags und nach der Bezahlung der Sicherheitseistung  sowie der ersten Monatsmiete. Die im Mietvertrag festgelegte Kündigungsfrist und Mindestmietdauer ist auf jedenfall verbindlich, auch bei nichtantreten der Miete. 

 

4.1.1.1 Ausführliche Prüfung der Kreditwürdigkeit

Mit der Absicht zur Miete erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die angegebenen personenbezogenen Daten zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit durch einen Inkassopartner verwendet werden. Wir behalten uns ausdrücklich vor, Kunden mit einem nicht einwandfreien Ergebnis ohne nähere Angaben abzulehnen oder weitere Unterlagen zur ausführlichen Prüfung der Kreditwürdigkeit anzufordern. Diese Unterlagen können unter anderem folgende umfassen:

 

4.1.1.2 Sicherheitsleistung

Die Sicherheitsleistung beträgt grundsätzlich und im optimalen Fall 1 Monatsmiete. Bei erhöhtem Kreditausfallrisiko oder anderweitigen Risiken behalten wir uns vor, ohne Angabe von Gründen die Sicherheitsleistung gemäss schweizerischem Mietrecht auf bis zu 3 Monatsmieten zu erhöhen.

 

4.1.1.3 Personen unter 26 Jahre

Personen unter 26 Jahren sind von vornherein verpflichtet, sich der in Abschnitt 4.1.1.1 genannten ausführlichen Prüfung der Kreditwürdigkeit zu unterziehen. Alternativ oder zusätzlich behalten wir uns die Bestimmungen von Art. 4.1.1.2 vor.

 

4.1.1.4 Erhöhre Abnutzung Kinder & Haustiere

Wir heissen Familien mit Kindern sowie Bewohner mit Haustieren herzlich willkommen und freuen uns, Sie als elron club Bewohner zu begrüssen. Jedoch ist bekannt, dass vor allem kleine Kinder und Haustiere eine erhöhte Abnutzung für Polstermöbel und weiteres Inventar darstellen. Aus diesem Grund ist es für Letztere Pflicht, die Sofa- und Sesselüberwürfe als Zusatzprodukt zu buchen und mit der ersten Mietzinsrechnung zu begleichen. Die Sofaüberwürfe dürfen Sie bei Ihrem Auszug behalten und mitnehmen. Alternativ oder zusätzlich behalten wir uns die Bestimmungen von Art. 4.1.1.2 vor.

Aktuelle Preisliste:

 

4.1.1.5 Rückzug vor Vertragsabschluss

Wir behalten uns ausdrücklich vor, jederzeit vor Abschluss des Mietvertrags und ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Eine Entschädigung aufgrund von Besichtigungsaufwand ist ausgeschlossen.

 

4.1.2. Ausserterminliche Kündigung

Möchte der Mieter frühzeitig aus dem Mietvertrag entlassen werden, wird die Elron Club AG versuchen einen ebenbürtigen Nachmieter zu finden. Sobald ein gültiges Mietverhältnis mit einem neuen Mieter zustande gekommen ist, wird der aktuelle Mieter aus der Haftung entlassen. Wird kein Nachmieter gefunden, haftet der aktuelle Mieter gemäss den Fristen und Laufzeiten des Mietvertrags.

Wird die Wohnung vorzeitig abgegeben, haftet der ausgezogene Mieter bis zur Haftungsentlassung gemäss den Fristen und Laufzeiten des Mietvertrags für die Miete und hat kein weiteres Anrecht mehr, die Wohnung zu benutzen.

Bei einer vorzeitigen Kündigung wird die Wohnungsreinigung sowie eine Aufwandspauschale von CHF 500.00 für die Nachmietersuche in Rechnung gestellt.

Die Endreinigungen werden in diesem Fall wie folgt verrechnet:

 

4.1.3. Verlängerung

Verlängerungsbuchungen können bis 30 Tage vor Ablauf der festen Vertragsdauer mittgeteilt werden. Vorbehalten bleiben die vorhandene Kapazitäten, es gibt kein Recht auf eine Vertragsverlängerung. Unbefristete Mietverhältnisse unterstehen einer Kündigungsfrist von 3 Monaten ausser im Vertrag ist eine abweichende Regelung verankert.

 

4.1.4. Wohnungsübergabe / Wohnungsabnahme

Das Apartment wird in gereinigtem Zustand an den Kunden übergeben. Die Überagabe erfolgt „remote“ oder phyisch.

Die Standard Check-In Zeit liegt zwischen 15:00 - 18:00 Uhr wobei diese in gegenseitigem Einverständnis abweichen kann (Falls der Tag auf ein Wochenende oder Feiertag fällt, gilt der nächste Werktag danach).

Die Standard Check-Out Zeit liegt zwischen 09:00 – 11:00 Uhr wobei diese in gegenseitigem Einverständnis abweichen kann (Falls der Tag auf ein Wochenende oder Feiertag fällt, gilt der letzte Werktag davor).

Grundsätzlich ist die Wohnung in einem Zustand abzugeben welcher ein durchschnittlicher Haushalt als wohnlich empfinden würde. Die Küche, Geschirr, Haushaltsapparate, Gebrauchsgegenstände müssen gereingt werden. Überdurchschnittliche Verschmutzungen werden in Rechnung gestellt und/oder mit einer allfälligen Sicherheitsleistung verrechnet.

 

4.1.5. Haftung

Der Kunde sichert bei Vertragsabschluss zu, das Apartment mit Vorsicht und Sorgfalt zu bewohnen. Sämtliche Schäden, fehlendes Inventar, überdurschnittliche Verschmutzungen und weitere Mängel werden dem Kunden in Rechnung gestellt und/oder mit einer allfälligen Sicherheitsleistung verrechnet. Die Kostenkalkulation erfolgt gemäss Art. 4.1.6. und 4.1.7..

Grundsätzlich ist die Wohnung in einem Zustand abzugeben welcher ein durchschnittlicher Haushalt als wohnlich empfinden würde. Die Küche, Geschirr, Haushaltsapparate, Gebrauchsgegenstände müssen gereingt werden. Überdurchschnittliche Verschmutzungen werden in Rechnung gestellt und/oder mit einer allfälligen Sicherheitsleistung verrechnet.

Wurde keine Sicherheitsleistung hinterlegt und wurde der Haftungsbetrag nicht beglichen wird die Elron Club AG die Betreibung gegen den Schuldner einleiten was dazu führt, dass dieser im schweizerischen Betreibungsregister eingetragen wird.

 

4.1.6. Berechnung der Kosten für Schäden am Inventar

Die Kosten für einen Schaden an jedem Inventarstück werden anhand von 4 Abstufungen festgestellt und vom damaligen Anschaffungspreis abgeleitet:

25% Minimale Beschädigungen: Das Inventarobjekt hat eine minimale Gebrauchsspur erlitten, welche auf den ersten Blick nicht direkt ins Auge fällt. Das Inventarstück kann objektiv immer noch als ästhetisch und komplett funktionsfähig betrachtet werden. Dem ausziehenden Mieter werden 25% des Anschaffungspreises zuzüglich allfälliger Liefer- und Montagekosten in Rechnung gestellt.

50% Mittlere Beschädigungen: Das Inventarobjekt hat mehrere minimale Gebrauchsspuren erlitten, welche auf den ersten Blick nur leicht ins Auge fallen. Das Inventarstück kann objektiv immer noch als ästhetisch und komplett funktionsfähig betrachtet werden. Dem ausziehenden Mieter werden 50% des Anschaffungspreises zuzüglich allfälliger Liefer- und Montagekosten in Rechnung gestellt.

75% Erhebliche Beschädigungen: Das Inventarobjekt hat eine oder mehrere erhebliche Gebrauchsspuren erlitten, welche auf den ersten Blick direkt ins Auge fallen. Das Inventarstück kann objektiv nicht mehr als ganzheitlich ästhetisch aber dennoch komplett funktionsfähig betrachtet werden. Dem ausziehenden Mieter werden 75% des Anschaffungspreises zuzüglich allfälliger Liefer- und Montagekosten in Rechnung gestellt.

100% Totalschaden: Das Inventarobjekt hat eine oder mehrere Gebrauchsspuren bzw. Beschädigungen erlitten, welche auf den ersten Blick direkt ins Auge fallen. Das Inventarstück kann aus ästhetischen oder funktionalen Gründen nicht mehr zum Gebrauch zugemutet werden. Dem ausziehenden Mieter werden 100% des Anschaffungspreises zuzüglich allfälliger Liefer- und Montagekosten in Rechnung gestellt.

Wurde ein Inventarstück bereits mit einer Beschädigungsstufe übergeben, wird nur die Differenz zur Beschädigungsstufe beim Auszug des aktuellen Mieters verrechnet. Als Beleg gilt die Schlussabrechnung des Vormieters. Bei Nichtvorhandensein eines Inventarstücks wird von einem 100% Totalschaden ausgegangen.

Kleine Inventarsbestandteile werden Pauschal verrechnet ausser deren einzelner Wert übersteigt die Pauschale:

Jeweils pro Einzelstück:

 

4.1.7. Berechnung der Kosten für Schäden an festen Wohnungs- und Gebäudebestandteilen

Die Kosten für Schäden an festen Wohnungs- und Gebäudebestandteilen werden anhand der paritätischen Lebensdauertabelle HEV Schweiz / Mieterverband (MV) berechnet.

 

4.2 Co-Working Arbeitsplätze

Die Elron Club AG vermietet Eintritte zu den elron club Co-Working Lounges. Das Grundangebot beinhaltet kein fester Anspruch auf einen persönlichen oder privaten Arbeitsplatz. Die Kapazitätsgrenze wird vorsichtig festgelegt. Die Elron Club AG behält sich vor, dass es zu Spitzenzeiten vorübergehend zu einer Auslastung bestimmter Arbeitszonen kommen kann.

 

4.2.1. Buchung

Der Kunde reserviert den Co-Working Eintritt mit der vollumfänglichen Vorauszahlung für den gewünschten verfügbaren Zeitraum. Beträgt der Mietzeitraum mehr als 2 Monate (60 Nächte) kann auf Wunsch des Kunden ab dem 3. Monat (ab 60 Tage) eine monatliche Zahlungsmodalität vereinbart werden. Bei Nichtantreten der Buchung geht die zum Voraus bezahlten Miete, jedoch höchstens 2 Monatsmieten, als Aufwandsentschädigung an die Elron Club AG über.

 

4.3 Living Services

Services im direkten oder indirekten Zusammenhang mit Wohnen und Arbeiten werden nach einheitlichen Standards ausgeführt. Die gewünschten Termine werden wenn möglich berückstichtig, können jedoch nicht garantiert werden. Die gebuchte Einsatzzeit wird gemäss der Branchenüblichen normen und nach bestem Wissen und Gewissen geleistet.

 

4.3.1 Reinigungsmaterial

Unser Reinigungspersonal bringt alle benötigten, professionellen Reinigungsmaterialien und -mittel mit. Abweichungen davon werden im individuellen Reinigungsangebot geregelt.

 

4.3.2 Personal

Respekt und Toleranz ist Basis unserer Zusammenarbeit. Alle unsere Mitarbeitenden werden sorgfältig ausgesucht und erhalten einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag nach GAV-Norm. Wir legen Wert auf einen tadellosen Leumund und ein korrektes Auftreten.

 

4.3.3 Versicherungen

Für unsere Mitarbeitenden wurden sämtliche obligatorischen Versicherungen abgeschlossen und die Auftragnehmerin ist für Betriebshaftpflichtfälle mit einer Garantiesumme von 5 Mio. Schweizer Franken für Personen- und Sachschäden versichert. Allfällige Schäden werden dem Kunden umgehend gemeldet.

 

5. Produktsortiment

Sämtliche Angaben zu den Waren, welche die Kundschaft im Rahmen der Offerte gem. Onlineshop erhält, sind unverbindlich. Insbesondere sind Änderungen in Design und Technik, die die Funktionalität eines Produktes verbessern, sowie bei Irrtum der Beschreibung, Abbildung und Preisangabe vorbehalten. Die Preisangaben gelten für den aktuellen Zeitpunkt. Periodische Preisänderungen sind vorbehalten.

 

6. Zahlungsbedingungen

Die Preise im Onlineshop sind Richtpreise und werden laufend und ohne Benachrichtigung dem Markt angepasst. Sie verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Zahlung via Rechnung: Die Zahlung hat grundsätzlich netto innerhalb der angegebenen Frist zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Mahnkosten dem Schuldner belastet: Zahlungserinnerung ist kostenlos, 1. Mahnung, Mahnung mit Betreibungsandrohung, eingeschriebene Mahnung- sowie Mahnung mit Kündigungsandrohung verrechnen wir mit je CHF 30.00 für das zusätzliche Porto und den Aufwand. Zudem kann gem. Art. 104 Abs. 1 OR Verzugszins von 10% geltend gemacht werden. 

6.1 Kosten bei Zahlungsverzug (Inkasso)

Kosten bei Zahlungsverzug: Bearbeitungsgebühr (frühestens nach zwei schriftlichen Mahnungen nach Rechnungsdatum, bei Übergabe an Inkassodienstleister) gemäss www.fairpay.ch.

 

7. Datenschutz

Die Elron Club AG garantiert, dass die Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes und der relevanten gesetzlichen Standards bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten beachtet werden. Die im Rahmen der Bestellabwicklung generierten Kundendaten werden ausschließlich zu internen Marktforschungszwecken verwendet. Eine Weitergabe an Drittpartnerunternehmen erfolgt nur, wenn diese für die ordnungsgemässe Erbringung der Dienstleistungen (Bestellabwicklung) unbedingt erforderlich sind. Der Kunde stimmt dieser Verwendung seiner Daten zu. Die Elron Club AG behält sich das Recht vor, ihn per E-Mail über elron club und dessen Innovationen zu informieren.

7.1 Prüfung auf Kreditwürdigkeit

Die eingereichten Kundendaten können dazu verwendet werden, um vor einem Vertragsabschluss die Kreditwürdigkeit des zukünftigen Vertragspartners zu prüfen.

 

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die vorliegenden AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB geschlossen werden, unterliegen dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist am Sitz der Elron Club AG in der, Schweiz.

 

9. Schlussbestimmungen

Beim Verkauf der im Online-Shop von Elron Club AG angebotenen Waren und Buchungen gelten ausschliesslich die AGB, die im Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültig sind. Diese Geschäftsbedingungen gehen allfälligen eigenen AGB der Kunden vor. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Übrigen behält sich Elron Club AG die jederzeitigen Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

Luzern, den 22. Februar 2024